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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Allergene, Speisekarte und Preise im Restaurant (2026)

Bevor du bestellst, willst du zwei Dinge wissen: Was steckt im Gericht, und was zahlst du am Ende? Für beides gibt es klare Vorgaben. Hier steht, was du verlangen kannst und was gesetzlich nicht geregelt ist.

Allergene: Diese 14 Gruppen muss das Lokal nennen

Auch ohne Verpackung muss ein Restaurant über Allergene informieren. Das stellt das zuständige Bundesministerium ausdrücklich fest. Verbindlich sind die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten, die du in der Liste findest.

Quellen: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Lebensmittelklarheit (Verbraucherzentralen / Verbraucherzentrale Bundesverband)

Allergene: So bekommst du die Auskunft

Wie das Lokal dich informiert, darf es selbst wählen: schriftlich, elektronisch oder mündlich. Die Angaben dürfen auf der Speise- und Getränkekarte stehen oder auf einem Schild beim Gericht.

Bekommst du die Auskunft nur mündlich, muss ein Schild oder Aushang darauf hinweisen. Zusätzlich muss eine schriftliche Dokumentation vorliegen, die du auf Wunsch einsehen kannst. Fehlt beides, frag nach.

So gehst du vor: Nenne den Stoff beim Bestellen, nicht erst am gedeckten Tisch. Wird nur mündlich geantwortet, bitte um Einsicht in die schriftliche Dokumentation. Bekommst du keine klare Antwort, wähle ein anderes Gericht oder ein anderes Lokal.

Nicht geregelt ist ein zusätzlicher Hinweis auf Spuren oder Verunreinigungen. Ist dir das wichtig, sag es vor der Bestellung und frag gezielt nach. Die verbindliche Auskunft zu deinem Gericht bekommst du nur vom Lokal selbst.

Quellen: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Lebensmittelklarheit (Verbraucherzentralen / Verbraucherzentrale Bundesverband)

Speisekarte und Preise: Was du vor der Tür siehst

Das Lokal braucht ein Preisverzeichnis für Speisen und Getränke, also auch für das, was du trinkst. Es kann gut lesbar im Lokal hängen oder auf den Tischen liegen. Wird es dir gereicht, geschieht das vor der Bestellung und auf Verlangen auch bei der Abrechnung.

Schon vor der Tür muss etwas zu lesen sein: Neben dem Eingang gehört ein Verzeichnis mit den Preisen der wesentlichen Speisen und Getränke. So prüfst du dein Budget, bevor du hineingehst.

Die Karte ist kein Lieferversprechen. Laut Verbraucherzentrale sind Ankündigungen auf Speisekarten unverbindliche Angebote. Was das Lokal nicht vorrätig hat, muss es dir nicht servieren.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen

Bedienungsgeld, Zuschläge und Trinkgeld

Die Preise im Verzeichnis müssen Bedienung und alle sonstigen Zuschläge schon enthalten. Taucht auf der Rechnung ein Aufschlag auf, den du aus der Karte nicht kennst, frag am Tisch nach, bevor du zahlst.

Trinkgeld ist etwas anderes. Das Einkommensteuergesetz beschreibt es als Zahlung eines Dritten, die freiwillig erfolgt, ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum Rechnungsbetrag. Ob und wie viel du gibst, entscheidest du.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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