RATGEBER · STAND 16.10.2026
Reservieren, No-Show und Time-Slot im Restaurant (2026)
Dieser Text fasst zusammen, was die Verbraucherzentralen zu Nichterscheinen, No-Show-Gebühr und Time-Slot schreiben. Dazu kommen Fragen, die du vor der Bestätigung stellen kannst, und ein Hinweis, wie du Hygienekontrollen erfragst.
Was passiert, wenn du nicht kommst?
Du hast einen Tisch reserviert und kommst nicht? Dann kann das Lokal theoretisch Schadenersatz von dir verlangen. Auch wer erscheint, aber nichts konsumiert, kann laut Verbraucherzentralen belangt werden.
In der Praxis passiert das laut Verbraucherzentrale bei telefonischen Reservierungen fast nie, weil dem Wirt deine Anschrift fehlt. Häufig sind dagegen No-Show-Gebühren bei Online-Reservierungen für teure Restaurants mit festen Menüs.
Quellen: Verbraucherzentralen
No-Show-Gebühr: Wann ein Lokal sie verlangen darf
Eine No-Show-Gebühr fordert das Lokal von Gästen, die trotz Reservierung nicht erscheinen, ohne vorher rechtzeitig storniert zu haben.
Solche Gebühren und Stornokosten sind nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen grundsätzlich zulässig. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es aber nicht. Bei der Buchung muss ausdrücklich auf die Stornierungsbedingungen und mögliche Kosten hingewiesen werden.
Das Lokal muss außerdem belegen, dass ihm ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, etwa durch bereits getätigte Ausgaben oder entgangenen Gewinn. Bekommst du eine Forderung, empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen, sie in jedem Fall rechtlich prüfen zu lassen.
Für dich heißt das: Ob eine Gebühr rechtmäßig ist, wird unter anderem am Hinweis bei der Buchung und am nachweisbaren Schaden gemessen. Lies die Mail mit der Forderung genau und antworte schriftlich.
Diese Fragen klärst du vor der Bestätigung, am besten schriftlich oder am Telefon:
- Bis wann ist die Absage kostenlos?
- Fällt bei Nichterscheinen eine Gebühr an, und in welcher Höhe?
- Gilt für den Tisch ein Zeitfenster, und wie lang ist es?
- Wie sagst du ab, und bekommst du eine Bestätigung der Absage?
- Wo stehen die Bedingungen schriftlich, und hast du die Buchungsbestätigung gespeichert?
Quellen: Verbraucherzentralen, Verbraucherzentrale Niedersachsen
Time-Slot und späte Absage
Ein Time-Slot begrenzt deine Reservierung auf ein Zeitfenster. Solche Einschränkungen sind laut Verbraucherzentralen grundsätzlich erlaubt, wenn sie vorher angekündigt werden.
Ob du den Tisch räumen musst, wenn das Zeitfenster abgelaufen ist und danach jemand anderes reserviert hat, ist noch nicht gerichtlich geklärt. Frag deshalb vor einer späten Bestellung kurz nach.
Kannst du nicht kommen, sag so früh wie möglich ab. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät das ausdrücklich für Restaurants. Sonderwünsche wie Allergien, einen Kinderstuhl oder eine größere Gruppe klärst du direkt mit dem Lokal, am besten telefonisch und vor dem Termin.
Ob das Lokal im Einzelfall kulant ist, klärst du im Gespräch mit dem Wirt, nicht per Formular. Ruf an, sobald du weißt, dass du zu spät kommst oder absagen musst.
Quellen: Verbraucherzentralen, Verbraucherzentrale Niedersachsen
Hygienekontrolle vorab erfragen
Du möchtest vor dem Besuch wissen, wie die letzte Hygienekontrolle ausfiel? Nach dem Verbraucherinformationsgesetz müssen Behörden Ergebnisse solcher Kontrollen offenlegen, auch bei Restaurants.
Zuständig ist in der Regel die örtliche Lebensmittelaufsichtsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Lokal liegt. Die Anfrage richtest du an die Behörde, nicht an das Lokal.
Quellen: Verbraucherzentralen
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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